Minijob-Abrechnung
Minijobs korrekt abrechnen – inklusive Minijob-Zentrale und RV-Befreiung.
Auch ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) muss korrekt abgerechnet und gemeldet werden: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Pauschalabgaben, Umlagen U1/U2 sowie die mögliche Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Wir übernehmen das vollständig.
Das übernehmen wir bei Minijobs
- An- und Abmeldung bei der Minijob-Zentrale
- Berechnung der Pauschalbeiträge und Umlagen
- RV-Befreiungsantrag auf Wunsch des Mitarbeitenden
- Überwachung der Verdienstgrenze (Übergang zum Midijob)
Mehr Details im Ratgeber Minijob. Die Abrechnung kostet 15,00 € netto je Minijobber und Monat.
Weiterlesen
Lohnabrechnung abgeben, Zeit gewinnen
Stellen Sie unverbindlich Ihre Anfrage – oder rufen Sie an: 030 62939467.
Jetzt Mandant werden