Die Lohnkanzlei

Minijob-Abrechnung

Minijobs korrekt abrechnen – inklusive Minijob-Zentrale und RV-Befreiung.

Auch ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) muss korrekt abgerechnet und gemeldet werden: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Pauschalabgaben, Umlagen U1/U2 sowie die mögliche Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Wir übernehmen das vollständig.

Das übernehmen wir bei Minijobs

  • An- und Abmeldung bei der Minijob-Zentrale
  • Berechnung der Pauschalbeiträge und Umlagen
  • RV-Befreiungsantrag auf Wunsch des Mitarbeitenden
  • Überwachung der Verdienstgrenze (Übergang zum Midijob)

Mehr Details im Ratgeber Minijob. Die Abrechnung kostet 15,00 € netto je Minijobber und Monat.

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