Lohnabrechnung für Pflegedienste
Spezialisiert auf die Lohnabrechnung im Pflege- und Gesundheitsbereich.
Die Lohnabrechnung in der ambulanten und stationären Pflege hat ihre Tücken: steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN), Bereitschaftsdienste, wechselnde Einsatzzeiten, Tarifbindung und eine hohe Personalfluktuation. Genau hier sind wir zu Hause.
Was wir für Pflegedienste leisten
- Korrekte Abrechnung steuerfreier SFN-Zuschläge
- Abbildung von Schichtmodellen, Bereitschaft und Springerdiensten
- Minijobber, Teilzeit- und Vollzeitkräfte in einem System
- Schnelle Ein- und Austritte inkl. Sofortmeldung
- Meldungen an Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt
Aus der Praxis der Pflege entstanden
Die Lohnkanzlei ist kein Anbieter, der die Pflege nur vom Schreibtisch kennt. Sie wuchs aus der täglichen Praxis eines wachsenden Unternehmens im Pflege- und Unterstützungsbereich – mit genau den Anforderungen, die ambulante Dienste täglich erleben: viele Minijob- und Teilzeitkräfte, ständig wechselnde Dienstpläne, Schicht- und Nachtzuschläge, kurzfristige Ein- und Austritte sowie regelmäßige Meldungen an Krankenkassen, Finanzamt und Sozialversicherung. Aus diesem unmittelbaren Erleben heraus haben wir einen spezialisierten Payroll-Service entwickelt, der die Besonderheiten der Branche von Anfang an mitdenkt – statt sie als Sonderfall zu behandeln.
Pflege-Mindestlohn und Zuschläge richtig abrechnen
In der Pflege gilt ein eigener, höherer Pflege-Mindestlohn, der nach Qualifikation (Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte, Pflegefachkräfte) gestaffelt ist und regelmäßig angehoben wird. Hinzu kommen tarifliche Vorgaben und der gesetzliche Anspruch auf zusätzlichen Pflege-Urlaub. Bei den SFN-Zuschlägen ist die korrekte Trennung von steuerfreiem Zuschlag und steuerpflichtigem Grundlohn entscheidend – gerade weil in der Pflege viel nachts, sonntags und an Feiertagen gearbeitet wird. Wir behalten die jeweils gültigen Mindestlohnstufen im Blick und rechnen Zuschläge sauber und prüfungsfest ab.
Warum Spezialisierung zählt
Fehler bei SFN-Zuschlägen, beim Pflege-Mindestlohn oder bei Meldungen fallen schnell auf – in der Betriebsprüfung wie bei den Mitarbeitenden. Durch unsere Branchenerfahrung vermeiden Sie Nachzahlungen und sparen Zeit. Vertiefende Fachbeiträge: Mindestlohn & Dokumentation, Minijob richtig abrechnen und Sofortmeldung bei Neueinstellungen.
Häufige Fragen von Pflegediensten
Rechnen Sie auch ambulante Pflegedienste mit vielen Minijobbern ab? Ja – gemischte Teams aus Minijob-, Teilzeit- und Vollzeitkräften sind unser Alltag. Wir überwachen die Geringfügigkeitsgrenze und die Auswirkungen des Mindestlohns automatisch.
Können Sie Schicht- und Dienstpläne verarbeiten? Ja, wir bilden Schichtmodelle, Bereitschaft und Springerdienste samt der zugehörigen steuerfreien Zuschläge korrekt ab.
Wie schnell sind neue Mitarbeitende angemeldet? Neueintritte melden wir fristgerecht, in den betroffenen Fällen inklusive Sofortmeldung vor Arbeitsbeginn.
Weiterlesen
Lohnabrechnung abgeben, Zeit gewinnen
Stellen Sie unverbindlich Ihre Anfrage – oder rufen Sie an: 030 62939467.
Jetzt Mandant werden