Werkstudenten richtig abrechnen
Das Werkstudentenprivileg und die 20-Stunden-Regel verständlich erklärt.
Werkstudenten sind in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei (Werkstudentenprivileg); nur Rentenversicherungsbeiträge fallen an – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die 20-Stunden-Regel
In der Vorlesungszeit dürfen in der Regel höchstens 20 Wochenstunden gearbeitet werden. In den Semesterferien ist mehr möglich. Die Einhaltung ist entscheidend für den Status.
Worauf Arbeitgeber achten
- Immatrikulationsbescheinigung anfordern
- Stunden und Beschäftigungszeiträume dokumentieren
- Korrekte SV-Schlüssel und Meldungen
Weiterlesen
Lohnabrechnung abgeben, Zeit gewinnen
Stellen Sie unverbindlich Ihre Anfrage – oder rufen Sie an: 030 62939467.
Jetzt Mandant werden