Die Lohnkanzlei

Werkstudenten richtig abrechnen

Das Werkstudentenprivileg und die 20-Stunden-Regel verständlich erklärt.

Werkstudenten sind in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei (Werkstudentenprivileg); nur Rentenversicherungsbeiträge fallen an – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die 20-Stunden-Regel

In der Vorlesungszeit dürfen in der Regel höchstens 20 Wochenstunden gearbeitet werden. In den Semesterferien ist mehr möglich. Die Einhaltung ist entscheidend für den Status.

Worauf Arbeitgeber achten

  • Immatrikulationsbescheinigung anfordern
  • Stunden und Beschäftigungszeiträume dokumentieren
  • Korrekte SV-Schlüssel und Meldungen

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