Firmenwagen: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch
Geldwerten Vorteil beim Dienstwagen richtig versteuern.
Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Zwei Methoden sind möglich.
1-%-Regelung
Pauschal wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt, zzgl. 0,03 % je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit.
Fahrtenbuch
Alternativ wird der private Anteil per ordnungsgemäßem Fahrtenbuch ermittelt – oft günstiger bei geringer Privatnutzung, aber mit Dokumentationsaufwand.
Wir richten den Sachbezug Firmenwagen ein und berücksichtigen ihn laufend in der Abrechnung.
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