Die Lohnkanzlei

Firmenwagen: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch

Geldwerten Vorteil beim Dienstwagen richtig versteuern.

Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Zwei Methoden sind möglich.

1-%-Regelung

Pauschal wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt, zzgl. 0,03 % je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit.

Fahrtenbuch

Alternativ wird der private Anteil per ordnungsgemäßem Fahrtenbuch ermittelt – oft günstiger bei geringer Privatnutzung, aber mit Dokumentationsaufwand.

Wir richten den Sachbezug Firmenwagen ein und berücksichtigen ihn laufend in der Abrechnung.

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