Die Lohnkanzlei

Minijob: Das müssen Arbeitgeber wissen

Verdienstgrenze, Abgaben und RV-Befreiung beim Minijob – kompakt erklärt.

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bis zur dynamischen Verdienstgrenze (orientiert am Mindestlohn). Arbeitgeber zahlen Pauschalbeiträge an die Minijob-Zentrale.

Pauschalabgaben

Üblich sind pauschale Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, die Pauschsteuer sowie die Umlagen U1 (Krankheit), U2 (Mutterschaft) und die Insolvenzgeldumlage.

Befreiung von der Rentenversicherung

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag befreien lassen. Wir bereiten den Antrag vor; die Befreiung gilt ab dem Folgemonat.

Verdienstgrenze im Blick

Wird die Grenze überschritten, kann aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiger Midijob werden. Wir überwachen das und melden uns rechtzeitig.

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