Die Lohnkanzlei

U1- und U2-Umlage erklärt

So bekommen Arbeitgeber Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft erstattet.

Über das Umlageverfahren erhalten vor allem kleinere Betriebe Teile der Lohnfortzahlung erstattet: U1 bei Arbeitsunfähigkeit, U2 bei Mutterschaft (für alle Arbeitgeber).

U1 – Krankheit

Betriebe bis zu einer bestimmten Beschäftigtenzahl nehmen am U1-Verfahren teil und erhalten einen Prozentsatz der fortgezahlten Vergütung erstattet.

U2 – Mutterschaft

Die U2-Umlage erstattet Arbeitgebern Aufwendungen rund um Mutterschutz und Beschäftigungsverbote – unabhängig von der Betriebsgröße.

Wir stellen die Erstattungsanträge (U1+U2) für Sie und rechnen sie korrekt ab.

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