Die Lohnkanzlei

Reisekosten richtig erstatten

Verpflegungspauschalen, Fahrt- und Übernachtungskosten erklärt.

Reisekosten können steuerfrei erstattet werden, wenn die Voraussetzungen einer Auswärtstätigkeit erfüllt sind.

Erstattungsfähige Kosten

  • Verpflegungsmehraufwand (Pauschalen je nach Abwesenheitsdauer)
  • Fahrtkosten (km-Pauschale oder tatsächliche Kosten)
  • Übernachtungskosten
  • Reisenebenkosten

Wir bilden Reisekosten und Auslösungen korrekt in der Lohnabrechnung ab – wichtig auch im Handwerk.

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