Reisekosten richtig erstatten
Verpflegungspauschalen, Fahrt- und Übernachtungskosten erklärt.
Reisekosten können steuerfrei erstattet werden, wenn die Voraussetzungen einer Auswärtstätigkeit erfüllt sind.
Erstattungsfähige Kosten
- Verpflegungsmehraufwand (Pauschalen je nach Abwesenheitsdauer)
- Fahrtkosten (km-Pauschale oder tatsächliche Kosten)
- Übernachtungskosten
- Reisenebenkosten
Wir bilden Reisekosten und Auslösungen korrekt in der Lohnabrechnung ab – wichtig auch im Handwerk.
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