Sofortmeldung bei Neueinstellung
Wann die Sofortmeldung Pflicht ist – und wie sie funktioniert.
In bestimmten Branchen müssen neue Mitarbeitende vor Arbeitsbeginn per Sofortmeldung an die Datenstelle der Rentenversicherung gemeldet werden – zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Betroffene Branchen
Dazu zählen u. a. Baugewerbe, Gastronomie, Speditions- und Logistikbereich, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft sowie Messebau.
Frist
Die Meldung muss spätestens bei Beschäftigungsaufnahme vorliegen. Wir übernehmen die fristgerechte Sofortmeldung für Sie.
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