ELStAM einfach erklärt
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – Abruf, Pflichten und Praxis.
ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Sie haben die alte Papier-Lohnsteuerkarte abgelöst und liefern dem Arbeitgeber elektronisch alle Angaben, die er für den korrekten Lohnsteuerabzug braucht. Dieser Ratgeber erklärt, wie das Verfahren funktioniert und worauf Arbeitgeber achten müssen.
Was sind ELStAM?
Die ELStAM umfassen die für den Lohnsteuerabzug maßgeblichen Merkmale: die Steuerklasse, Faktor, Zahl der Kinderfreibeträge, das Kirchensteuermerkmal sowie eingetragene Freibeträge oder Hinzurechnungsbeträge. Sie werden vom Finanzamt in einer zentralen Datenbank (verwaltet vom Bundeszentralamt für Steuern) bereitgestellt.
Wie der Abruf funktioniert
Bei Beschäftigungsbeginn meldet der Arbeitgeber den Mitarbeitenden mit Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum elektronisch an und ruft die ELStAM ab. Ab dann erhält er bei jeder Änderung automatisch eine aktualisierte Mitteilung – etwa nach Heirat, Geburt eines Kindes oder einem Steuerklassenwechsel. Bei Beschäftigungsende meldet der Arbeitgeber den Mitarbeitenden wieder ab.
Was Arbeitnehmer wissen müssen
Änderungen an den Merkmalen – etwa ein Steuerklassenwechsel oder das Eintragen eines Freibetrags – beantragt der Arbeitnehmer beim Finanzamt, nicht beim Arbeitgeber. Über die ELStAM fließt die Änderung dann automatisch in die nächste Abrechnung ein. So ist sichergestellt, dass immer die aktuellen Merkmale verwendet werden.
Was passiert, wenn ELStAM fehlen?
Können die ELStAM zu Beschäftigungsbeginn nicht abgerufen werden – etwa weil die Steuer-ID fehlt –, muss der Arbeitgeber zunächst nach der ungünstigen Steuerklasse VI abrechnen. Sobald die Merkmale vorliegen, wird rückwirkend korrigiert. Es lohnt sich daher, Steuer-ID und Geburtsdatum bereits beim Eintritt sauber zu erfassen – idealerweise über einen digitalen Personalfragebogen.
Häufige Fragen
Muss der Arbeitnehmer noch etwas einreichen? In der Regel nicht – die Merkmale werden elektronisch abgerufen. Nur Anträge auf Freibeträge oder Steuerklassenwechsel laufen über das Finanzamt.
Was, wenn die Steuerklasse falsch ist? Der Arbeitgeber rechnet stets nach den abgerufenen ELStAM ab; Korrekturen erfolgen über das Finanzamt und fließen automatisch nach.
Gelten ELStAM auch für Minijobs? Minijobs werden meist pauschal versteuert; dann werden keine ELStAM benötigt. Bei individueller Versteuerung schon.
So unterstützt die Lohnkanzlei
Wir übernehmen An- und Abmeldung im ELStAM-Verfahren, rufen die Merkmale ab, berücksichtigen Änderungen automatisch und stellen sicher, dass der Lohnsteuerabzug stets korrekt ist – ein Baustein unserer Lohnabrechnung.
Allgemein verständliche Darstellung, Rechtsstand 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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