Die Lohnkanzlei

Lohnpfändung korrekt abwickeln

Pfändungsfreigrenzen, Drittschuldnererklärung und Berechnung.

Bei einer Lohnpfändung wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner und muss den pfändbaren Teil des Lohns korrekt ermitteln und abführen.

Das ist zu tun

  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss prüfen
  • Pfändungsfreigrenzen nach Pfändungstabelle beachten
  • Unterhaltspflichten berücksichtigen
  • Drittschuldnererklärung fristgerecht abgeben

Fehler haften am Arbeitgeber. Wir richten die Pfändung ein und berechnen den pfändbaren Betrag korrekt.

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Lohnabrechnung abgeben, Zeit gewinnen

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