Lohnpfändung korrekt abwickeln
Pfändungsfreigrenzen, Drittschuldnererklärung und Berechnung.
Bei einer Lohnpfändung wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner und muss den pfändbaren Teil des Lohns korrekt ermitteln und abführen.
Das ist zu tun
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss prüfen
- Pfändungsfreigrenzen nach Pfändungstabelle beachten
- Unterhaltspflichten berücksichtigen
- Drittschuldnererklärung fristgerecht abgeben
Fehler haften am Arbeitgeber. Wir richten die Pfändung ein und berechnen den pfändbaren Betrag korrekt.
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