Sozialversicherung verständlich erklärt
Die fünf Zweige, Beiträge und Bemessungsgrenzen im Überblick.
Die deutsche Sozialversicherung umfasst fünf Zweige: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Ausnahme: Unfallversicherung – allein Arbeitgeber).
Worauf es ankommt
- Korrekte Beitragsgruppen und Beitragssätze
- Beitragsbemessungsgrenzen (jährlich angepasst)
- Zusatzbeitrag der Krankenkassen
- Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage
Wir halten alle Sätze aktuell und melden die Beiträge fristgerecht.
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