Die Lohnkanzlei

Sozialversicherung verständlich erklärt

Die fünf Zweige, Beiträge und Bemessungsgrenzen im Überblick.

Die deutsche Sozialversicherung umfasst fünf Zweige: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Ausnahme: Unfallversicherung – allein Arbeitgeber).

Worauf es ankommt

  • Korrekte Beitragsgruppen und Beitragssätze
  • Beitragsbemessungsgrenzen (jährlich angepasst)
  • Zusatzbeitrag der Krankenkassen
  • Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage

Wir halten alle Sätze aktuell und melden die Beiträge fristgerecht.

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