Die Lohnkanzlei

Sachbezüge clever nutzen

Gutscheine, Tankkarten & Co. – steuerfrei bis zur 50-Euro-Freigrenze.

Sachbezüge sind ein beliebtes Extra: Bis zur monatlichen Freigrenze von 50 € bleiben sie steuer- und sozialabgabenfrei – wenn die Regeln eingehalten werden.

Beliebte Sachbezüge

  • Gutscheine und Geldkarten (zweckgebunden)
  • Tankkarten und Jobtickets
  • Verpflegung und Essenszuschüsse

Vorsicht bei der Freigrenze

Wird die 50-Euro-Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig. Wir richten Sachbezüge sauber ein und überwachen die Grenze.

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