Die Lohnkanzlei
Payroll für Start-ups · deutschlandweit

Lohnabrechnung für Start-ups – ab dem ersten Mitarbeiter.

Das erste Hiring steht an oder die Lohnabrechnung frisst Gründerzeit? Wir übernehmen Abrechnung, Meldungen und den Behördenkram – digital, zum festen Preis und so flexibel, wie Ihr Team wächst.

  • Keine Grundgebühr, kein Mindestvolumen
  • Monatlich kündbar mit einem Monat Frist
  • Vom Werkstudenten bis zum Gründer-Geschäftsführer

Ihr Payroll-Setup

15 € netto je Mitarbeiter / Monat

  • Lohnsteuer-Anmeldung & SV-Meldungen inklusive
  • Mandantenportal im Browser – keine Software-Lizenz
  • Feste Ansprechpartner statt Ticket-Hotline
  • Einrichtung einmalig 60 € + 12 € je Mitarbeiter

Warum Start-ups ihre Lohnabrechnung früh abgeben

Payroll ist kein Wachstumsthema – bis etwas schiefgeht. Dann kostet es Geld, Zeit und manchmal Vertrauen bei Investoren.

Fehler wirken Jahre nach

Sozialversicherungsbeiträge können bei einer Betriebsprüfung bis zu vier Jahre rückwirkend nachgefordert werden – samt Säumniszuschlägen. Sauber abgerechnet ist billiger als nachgezahlt.

Gründerzeit ist das Teuerste

Fristen, Meldungen, Krankenkassen-Post: Wer das selbst macht, verliert jeden Monat Stunden, die im Produkt und im Vertrieb fehlen.

Investoren schauen hin

In der Due Diligence werden Arbeitsverträge, Status der Geschäftsführer und Lohnunterlagen geprüft. Eine saubere Lohnakte spart Rückfragen und Preisabschläge.

Wächst ohne Systemwechsel

Ob 1 oder 50 Mitarbeiter: Preis und Ablauf bleiben gleich. Sie müssen keine Lohnsoftware einführen und später nicht wieder umziehen.

Der erste Mitarbeiter: Das muss vor der ersten Abrechnung erledigt sein

Diese Schritte kommen in genau dieser Reihenfolge auf jedes junge Unternehmen zu. Was Sie selbst erledigen müssen, sagen wir Ihnen vorab – den Rest übernehmen wir.

  1. Betriebsnummer beantragenIhre Aufgabe – wir helfen
    Online und kostenlos beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Ohne Betriebsnummer keine Anmeldung zur Sozialversicherung.
  2. Bei der Berufsgenossenschaft anmeldenIhre Aufgabe – wir helfen
    Die gesetzliche Unfallversicherung muss innerhalb einer Woche nach Gründung über die Aufnahme der Tätigkeit informiert werden (§ 192 SGB VII).
  3. Arbeitsvertrag und PersonalfragebogenIhre Aufgabe – wir helfen
    Wesentliche Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz festhalten, dazu Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse und Bankverbindung des neuen Mitarbeiters.
  4. Anmeldung zur Sozialversicherungübernehmen wir
    Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt mit der ersten Abrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn. In bestimmten Branchen ist zusätzlich eine Sofortmeldung am ersten Arbeitstag Pflicht.
  5. Lohnsteuermerkmale abrufen (ELStAM)übernehmen wir
    Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Konfession holen wir elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab.
  6. Lohnsteuer-Anmeldungübernehmen wir
    Im Gründungsjahr richtet sich der Rhythmus nach der hochgerechneten Lohnsteuer des ersten vollen Monats: über 5.000 € im Jahr monatlich, über 1.080 € vierteljährlich, sonst jährlich. Fällig ist sie jeweils zum 10. des Folgemonats.
  7. Beitragsnachweise an die Krankenkassenübernehmen wir
    Die Sozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig – wir übermitteln die Nachweise rechtzeitig und sagen Ihnen, welcher Betrag abgebucht wird.

Mehr dazu in unseren Ratgebern Arbeitgeberpflichten, Sofortmeldung und ELStAM.

Start-up-Themen, die wir korrekt abrechnen

Junge Teams sind selten „Standard“. Genau diese Fälle sind bei uns Alltag.

Gründer als Geschäftsführer

Ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, hängt von Beteiligung und Stimmrechten ab – ab 50 % oder mit echter Sperrminorität in der Regel nicht. Bei der Anmeldung prüft die Krankenkasse den Status automatisch; wir bereiten das vor. Mehr zur GmbH

Werkstudenten & Minijobber

20-Stunden-Grenze, Rentenversicherungspflicht, Minijob-Grenze 603 € im Jahr 2026 und Mindestlohn 13,90 €: Wir halten die Grenzen im Blick, bevor es teuer wird. Ratgeber Werkstudenten

Praktikanten

Pflichtpraktika und freiwillige Orientierungspraktika bis drei Monate sind vom Mindestlohn ausgenommen, andere nicht. Wir prüfen die Art des Praktikums und rechnen entsprechend ab.

Benefits, die netto ankommen

Sachbezug bis 50 € im Monat, steuerfreies Jobticket oder Deutschlandticket, Kita-Zuschuss, Dienstrad: Wir bilden Benefits steuer- und beitragsrichtig ab. Ratgeber Sachbezüge

Mitarbeiterbeteiligung

Auszahlungen aus virtuellen Anteilsprogrammen (VSOP) sind Arbeitslohn und werden als sonstiger Bezug abgerechnet. Für echte Anteile gelten Freibetrag (§ 3 Nr. 39 EStG) und Steueraufschub (§ 19a EStG). Die Gestaltung klären Sie mit Ihrem Steuerberater, die Abrechnung machen wir.

Remote-Team in ganz Deutschland

Feiertage richten sich nach dem Arbeitsort, die Kirchensteuer nach der Betriebsstätte. Wir rechnen für Teams in allen Bundesländern ab. Mitarbeiter mit Arbeitsort im Ausland prüfen wir vorab im Einzelfall. Deutschlandweit digital

Was Payroll für Ihr Start-up kostet

Ein Preis je Mitarbeiter und Monat – ohne Grundgebühr und ohne Staffel, die Sie beim nächsten Hiring überrascht.

1 Mitarbeiter
15 €
je Monat, netto
5 Mitarbeiter
75 €
5 × 15 € je Monat, netto
15 Mitarbeiter
225 €
15 × 15 € je Monat, netto

Einmalig kommen 60 € für die Einrichtung und 12 € je Mitarbeiter hinzu. Alle Preise zzgl. USt. – vollständige Preisliste.

Warum Gründer bei uns richtig sind

  • Nur Lohn, seit 2019. Kein Bauchladen: Lohn- und Gehaltsabrechnung ist unser einziges Geschäft.
  • Menschen statt Hotline. Feste Ansprechpartner, die Ihr Team und Ihre Sonderfälle kennen.
  • Digital wie Sie. Anfrage, Einrichtung, Unterlagen und Unterschriften laufen online.
  • Planbar. 15 € je Mitarbeiter, monatlich kündbar mit einem Monat Frist zum Monatsende.
  • Prüfungsfest. Nachvollziehbare Unterlagen für Betriebsprüfung und Due Diligence.

„Gerade beim ersten Mitarbeiter entstehen die Fehler, die später teuer werden. Wir sorgen dafür, dass es von Anfang an sauber läuft.“

— Leonard Winkler, Die Lohnkanzlei

Häufige Fragen von Gründern

Lohnt sich ein Lohnbüro schon ab einem Mitarbeiter?
Ja. Es gibt keine Grundgebühr und kein Mindestvolumen: Für einen Mitarbeiter zahlen Sie 15 € netto im Monat. Gerade beim ersten Mitarbeiter sind Betriebsnummer, Anmeldungen und Fristen neu – hier vermeiden Sie mit einem Lohnbüro die typischen Anfangsfehler.
Was kostet die Lohnabrechnung für ein Start-up?
15 € netto je Mitarbeiter und Monat für die laufende Abrechnung inklusive Lohnsteuer-Anmeldung, Sozialversicherungsmeldungen und Mandantenportal. Einmalig fallen 60 € für die Einrichtung und 12 € je Mitarbeiter an. Der Vertrag ist monatlich mit einem Monat Frist zum Monatsende kündbar.
Muss ich als Gründer-Geschäftsführer Sozialversicherung zahlen?
Das hängt von Ihrer Beteiligung und Ihren Stimmrechten ab. Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 % der Anteile oder einer echten Sperrminorität sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität in der Regel schon. Bei der Anmeldung prüft die Krankenkasse den Status in einem Statusfeststellungsverfahren.
Rechnen Sie auch Werkstudenten, Minijobber und Praktikanten ab?
Ja, alle Beschäftigungsformen: Vollzeit, Teilzeit, Werkstudenten, Minijobs, Praktika und Gesellschafter-Geschäftsführer. Wir achten dabei auf die 20-Stunden-Grenze bei Werkstudenten, die Minijob-Grenze von 603 € (2026) und die Mindestlohn-Ausnahmen bei Praktika.
Wie schnell können wir starten?
Die Anfrage dauert zwei Minuten. Nach kurzer Prüfung erhalten Sie einen Einrichtungslink und legen Stammdaten und Mitarbeiter selbst im Portal an. In der Regel rechnen wir ab dem nächsten Monat ab – sprechen Sie uns an, wenn die erste Abrechnung schon eilt.
Arbeiten Sie mit unserem Steuerberater zusammen?
Ja. Wir machen die Lohnabrechnung, Ihr Steuerberater die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss. Lohnjournal und Auswertungen stehen im Portal bereit und können direkt in die Buchhaltung übernommen werden.
Wir sitzen nicht in Berlin – geht das trotzdem?
Ja. Wir arbeiten volldigital und rechnen für Unternehmen in ganz Deutschland ab. Regionale Unterschiede wie Feiertage oder den Kirchensteuersatz berücksichtigen wir automatisch.
Können wir von einer Payroll-Software oder einem anderen Lohnbüro wechseln?
Ja, auch unterjährig. Wir übernehmen die bisherigen Werte des laufenden Jahres, damit Jahresmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen stimmen. Wie das abläuft, lesen Sie unter Lohnbüro wechseln.

Fachliche Verantwortung: Leonard Winkler, Lohnabrechnung · Stand: Oktober 2026. Die Angaben geben den Rechtsstand 2026 allgemein wieder und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Das erste Gehalt soll pünktlich und korrekt kommen?

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